Gefährdungsbeurteilung
DGUV V1 §3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftpflichten
Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend §5 Abs. 2 und Arbeisschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach §2 Abs. 1 erforderlich sind.
Die Betriebsbegehung dient dazu die Gefärdungen und Belastungen zu ermitteln. Dabei werden Sie über die Schutzziele beraten und es werden praxisorientierte Maßnahmen des Arbeitsschutzes festgelegt.
Die Erfüllung der Dokumentatonspflicht ist dabei nicht nur ein formaler Vorgang. Sie dient auch der Rechtssicherheit des Unternehmers. Sie erhalten eine umfassende Unterstüzung zu ihren Gefährdungsbeurteilungen.
Beispiele von Gesetzen die eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorschreiben:
- Arbeitsschutzgesetz (ArvSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbSättV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV) z.B Einsatz von Kühlschmiermitteln
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations ArbeitsschutzVerordnung /LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Gesetz zum Schutz werdender Mütter (MuSchuG)
- ...
Sicherheit
Systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie die
Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Dokumentation
Die Erfüllung der Dokumentatonspflicht ist dabei nicht nur ein formaler Vorgang. Sie dient auch der Rechtssicherheit des Unternehmers.
Sie erhalten eine umfassende Unterstüzung zu ihren Gefährdungsbeurteilungen.
Wirtschaftlichkeit
Sinnvoll und richtig eingesetzt, können Gefährdungsbeurteilungen dazu beitragen, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.